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Schweiz Tagegelder

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Each company must make their own decisions about how they meet their tax obligations.

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In der Schweiz müssen Arbeitgeber:innen ihren Angestellten alle Kosten erstatten, die bei der Ausführung von Arbeit notwendigerweise anfallen, und im Falle von Arbeit außerhalb des Betriebs auch die notwendigen Lebenshaltungskosten. Dies ist in Artikel 327a des Obligationenrechts, einer Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, festgelegt. Darüber hinaus wird in diesem Artikel erklärt, dass in einer individuellen Vereinbarung, einem Standard- oder einem Kollektivarbeitsvertrag vorgesehen werden kann, dass diese Kosten in Form eines festen Betrags, wie z.B. Tages-, Wochen- oder Monatspauschalen, erstattet werden, sofern damit alle notwendigen Ausgaben abgedeckt sind.

In der Schweiz gelten keine einheitlichen Tagessätze für alle Unternehmen. Die Beträge werden individuell von den Unternehmen festgelegt.

Last changed 02.02.2026