← Go back

Luxembourg Kilometerpauschale

Compliance > Luxemburg > Kilometerpauschale

Get monthly compliance updates in your inbox

Please be aware that this site is informational only, and many external factors, unique to your company might apply.

Each company must make their own decisions about how they meet their tax obligations.

Square linkedin brands solid Square facebook brands solid Square x twitter brands solid Square whatsapp brands solid Square envelope solid

Dienstreisen mit einem Privatfahrzeug

Arbeitgeber:innen in Luxemburg können ihren Arbeitnehmer:innen die Kosten für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für Dienstfahrten erstatten. Ein Beispiel für eine Geschäftsreise ist ein Kund:innen-Besuch.

Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin kann ein steuerfreies Kilometergeld von maximal 0,30 € pro km bezahlen. Dieser Höchstbetrag wird durch eine staatliche Verordnung festgelegt.

Zahlen Arbeitgeber:innen jedoch höhere Beträge pro Kilometer, so wird der Überschuss als Teil des steuerpflichtigen Einkommens an den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin betrachtet.


Geschäftliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Es existiert kein fester Pauschalbetrag für die Erstattung von Arbeitnehmer:innen für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin kann Erstattungen auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten vornehmen, die durch gültige Quittungen belegt sind.

Erfahren Sie hier, wie Sie Kilometersätze in Ihrem Rydoo-Konto anwenden können.

Last changed 02.02.2026